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Jessica with Love
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PostPosted: 27.10.2008 15:03 Reply with quoteBack to top

enia77 wrote:
I..nur wer bläst wird geleckt..


Wie geil ist das den. kaputtlach

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Als Gott Jessica Alba erschuf, wollte Gott angeben!!!

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Markus
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PostPosted: 27.10.2008 22:20 Reply with quoteBack to top

Quote:
Also heute war ein Tag an dem mir wieder klar wurde wie neidisch die deutschen sind. Ich komm grade nachhause von meinem Cousin, will unser Auto in die Tiefgarage fahren. In der Einfahrt steht ein Auto und verspehrt den Weg. Also fang ich an im Sturm zu Hupen. Der Typ kommt runter. Fährt weg, ich fahr rein, dann fängt der an zu maulen ich würde mich für was besseres halten (wir fahren einen DODGE NITRO) Ich steig also aus, und sag ihm was ihm einfällt die Einfahrt zu verspären. Er meint er wollte da nur kurz stehen, sag ich ihm draußen sind Parktplätze da kann er stehen. Dann sagt er hat nen Schlüssel und kann auch in die Garage rein, dann mein ich mach das, aber das ist eine Einfahrt und verboten, dann fängt der an meine Mutter und meine Schwester zu beleidigen, dann ist mir der Kragen geplatz und ich "Yo du arschloch verpiss dich jetzt oder es knallt, es ist mir scheiss egal ob du 2 minuten oder 30 Sekunden da parken wolltest, wenn du noch einmal meine Mutter beleidigst dann setzt es was." er geht zum auto und fährt weg.


Jetzt Leute mal ehrlich warum sind Leute der war ca. 30 so neidisch und solche arschlöcher. Ich bin echt noch auf 180, werd mir morgen erstmal pfefferspray holen, und über die USA nan TASER bestellen, vielleicht auch noch nen schlagstock, weil die Leute hier sind einfach nur noch unberechenbar. sauer


(sorry für die rechtschreibung, mal klein mal groß=)

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Pjack
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PostPosted: 27.10.2008 22:52 Reply with quoteBack to top

Aha.
Ist dir das jetzt passiert?
Wenn ja verwirrt mich, dass Du es zitiert hast.

Warum deswegen Pfefferspray besorgen?
So wie sich das für mich anhört hätte man die Situation auch ganz relaxt regeln können, einfach höfflich sagen dass er nun einmal im Weg gestanden hat und fertig is, Typ stehen lassen und gar nicht erst weiter diskutieren.

Vom Kauf eines Tasers würde ich abraten, sind in Deutschland verbotene Gegenstände und das meiner Meinung nach zu Recht.
Bei Schlagstöcken sieht es soweit ich weiß ähnlich aus, kommt wohl aber auch auf die Art an.
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Markus
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PostPosted: 28.10.2008 10:43 Reply with quoteBack to top

Nope die mit gesetzlichen Prüfzeichen sind nicht verboten, hab mich informiert!

Ja ist mir passiert gestern abend. Mich hätte das ganze nicht mehr gejuckt nachdem er weggefahren ist, aber als er dann anfing rumschreien,...... war halt schluss mit lustig.

Werd mir die Teile auch besorgen.

- 50m von meiner Haustür wurde einer ermordet
- vor 2 Tagen wurde einer in der nähe von mir brutal zusammengeschlagen und ausgeraubt

irgendwie verändert sich die gegend hier ins schlechte, leider. und dich denke hätte der junge pfefferspray oder nen schocker gehabt wäre er vielleicht vom krankenhaus verschohnt geblieben.

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kwirk
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PostPosted: 28.10.2008 10:47 Reply with quoteBack to top

Markus komm mal klar! Wir sagen im Rheinland immer lass die Leute reden. Wenn irgendwen aus Selbstjustiz angreifst und das auch noch wegen so nem Scheiß hast du sehr schnell die Arschkarte gezogen, das sieht die deutsche Justiz gar nicht gern. Selbstjustiz wird in der Regel höher bestraft.

Ich versteh gar nicht was alle immer so besonders furchtbar daran finden, wenn es darum geht meine Mutter, meine Schwester: Das ist doch so ein Müll. Ich kann mich meinem Vorgänger anschließen. Reden lassen und weiter gehen. Und Gott sei Dank sind Taser verboten das ist nämlich nicht nur Körperverltzung sondern Qual der Übelsten Sorte!

Taser und Pfefferspray nützen so wenig! Wie wenig machtvoll du gegen irgendwas bist wird dir sowieso erst klar wenn dir ganz andere Dinge passieren und der Zug in dem jeden Tag Schulkamaraden von dir sitzen in die Luft gejagt werden soll.
Ein Taser hilft da sowieso nicht und bei den meisten Schlägerreihen dich mitkriege ist es einer gegen ungefähr 5 bis 6 nie allein und da hilft dir das alles nichts.

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Markus
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PostPosted: 28.10.2008 11:18 Reply with quoteBack to top

Keine Selbstjustiz, das ist Vergangenheit!
wobei ich momentan auch denke das Pfefferspray erstmal reicht zum Schutz. Das andere war wahrscheinlich übertrieben durch Wut.
Selbstverteidigung! Wenn sowas mal eskaliert.

Und nein sie sind nicht verboten.

Quote:
Verlängerung der Ausnahmegenehmigung

Die Geltungsdauer der mit Datum vom 28. August 2003 erteilten und mit Bescheiden vom 17. Dezember 2003, 28. Juni 2004, 23. März 2005, 17. März 2006 und 19. Dezember 2006 verlängerten Ausnahmegenehmigungen I und II, die in Form einer Allgemeinverfügung erteilt wurden und deren Befristung zum 31. Dezember 2007 ausläuft, wird bis zum 31. Dezember 2010 verlängert.

Die im Rahmen der oben genannten Ausnahmegenehmigungen geregelten Sachverhalte werden von dieser Maßnahme nicht berührt und gelten unverändert weiter.

Hinweise:
Die oben ausgesprochene Befristung bis zum 31.12.2010 wird dann verlängert, wenn sich abzeichnet, dass zu diesem Zeitpunkt Elektroimpulsgeräte noch nicht geprüft und zugelassen werden können. Die Verlängerung und neue Befristung wird ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Sobald die o.a. verbotenen Gegenstände von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig geprüft und zugelassen werden, erhalten die im Umlauf befindlichen Geräte das entsprechende Prüfzeichen. Die Ausnahmegenehmigung ist ab diesem Zeitpunkt gegenstandslos. Elektroimpulsgeräte, die kein Prüfzeichen erhalten, sind dann unverzüglich vom Markt zu nehmen.

Wiesbaden, den 07. Dezember 2007
Bekanntmachung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 40 Absatz 4 des Waffengesetzes (WaffG) zur Regelung des Umgangs mit verbotenen Elektroimpulsgeräten ohne Zulassung und Püfzeichen
I Ausnahmegenehmigungen

1. Gemäß § 40 Absatz 4 WaffG wird Inhabern einer Erlaubnis zum Handel mit Waffen (§ 21 WaffG) genehmigt, Elektroimpulsgeräte nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.6 WaffG, deren Modelle vor dem 11. Oktober 2002 (Tag der Verkündung des Waffengesetzes) erstmals hergestellt wurden und sich berechtigt im Verkehr befinden, ohne Prüfzeichen anderen zu überlassen, wenn die Voraussetzungen des § 9 Absatz 2 und 3 des Beschussgesetzes eingehalten sind.
2. Gemäß § 40 Absatz 4 WaffG wird Privatpersonen genehmigt, über Elektroimpulsgeräte nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.6 WaffG, deren Modelle vor dem 11. Oktober 2002 (Tag der Verkündung des Waffengesetzes) erstmals hergestellt wurden und sich berechtigt im Verkehr befinden, weiterhin tatsächliche Gewalt auszuüben. Darüber hinaus dürfen die oben beschriebenen Geräte von Privatpersonen auch weiterhin erworben und geführt werden.

II Befristung

Beide oben aufgeführten Ausnahmegenehmigungen sind bis zum 31. Dezember 2003 befristet.
III Auflagen

1. Die oben aufgeführten verbotenen Gegenstände sind im Handel vom jeweiligen Aufbewahrungsort zum Fach- und Einzelhandel auf dem kürzesten Weg und nicht zugriffsbereit (verpackt) zu transportieren.
2. Der rechtmäßige Besitzer von oben aufgeführten verbotenen Gegenständen hat die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass dieser Gegenstand abhanden kommt oder Dritte ihn unbefugt an sich nehmen.
3. Ein eventueller Verlust eines oben aufgeführten verbotenenen Gegenstandes ist dem Bundeskriminalamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4. Eine andere Verwendung eines oben aufgeführten verbotenen Gegenstandes als hiermit genehmigt bedarf einer Einzelgenehmigung des Bundeskriminalamtes.

IV Hinweise

Die oben unter Abschnitt II ausgesprochene Befristung bis zum 31. Dezember 2003 wird dann verlängert, wenn sich abzeichnet, dass zu diesem Zeitpunkt Elektroimpulsgeräte noch nicht geprüft und zugelassen werden können. Die Verlängerung und neue Befristung wird ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Sobald die oben aufgeführten verbotenen Gegenstände von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig geprüft und zugelassen werden, erhalten die im Umlauf befindlichen Geräte das entsprechende Prüfzeichen. Die Ausnahmegenehmigung ist ab diesem Zeitpunkt gegenstandslos.

Elektroimpulsgeräte, die kein Prüfzeichen erhalten, sind unverzüglich vom Markt zu nehmen.

Wiesbaden, den 28. August 2003


In dem folgenden Text finden Sie die Bekanntmachung von Ausnahmegenehmigungen zum Umgang mit Elektroschockern. Kurz und knapp heißt das Unsere Elektroschockgeräte sind in der Bundesrepublik Deutschland waffenscheinfrei und können von Personen ab vollendetem 18. Lebenjahr erworben und geführt werden. Die ausführliche Darstellung der Ausnahmegenehmigung finden Sie unter der aktuelle Verlängerung angestellt.

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Pjack
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PostPosted: 28.10.2008 13:27 Reply with quoteBack to top

Achso, Du meinst einen normalen Elektroschocker?
Unter Taser verstehe ich eigentliche diese Pistolen, die zwei Bolzen abfeuern wo dann Strom durchgejagt wird.
Die sind in Deutschland nicht zugelassen, nur Spezialeinheiten der Polizei verwenden die.

Ich denke ein Pfefferspray ist jetzt auch nicht unbedingt von Nöten, aber mein Gott, lieber haben und es nicht brauchen als es brauchen und nicht haben.

Wobei ich immer noch der Meinung bin, dass man sehr vieles auch mit Worten regeln kann.
Wenn er kommt dass Du dich wohl für was besseres hälst sagst Du einfach "Stimmt!" und ziehst Leine, auf so ein Niveau muss man sich doch gar nicht erst einlassen.
Ich meine da stehst Du ja wohl drüber wenn so eine Pappnase anscheinend schlechten Sex hatte oder weiß der Geier was und deswegen Streit sucht. wink
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Markus
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PostPosted: 28.10.2008 17:19 Reply with quoteBack to top

Achso, ne für mich war nen TASER ein normaler Elektroschocker!
Yo eben, lieber haben und nicht brauchen als nicht haben und brauchen!

Mom bin auch wieder unten angekommen auch wenn ich es nicht verstehe wie einer meinen kann im recht zu sein wenn er im halte Verbot steht aber naja.......

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$horty
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PostPosted: 28.10.2008 19:29 Reply with quoteBack to top

Schon lustig wink

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MfG $horty

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kwirk
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PostPosted: 28.10.2008 22:11 Reply with quoteBack to top

Ne Taser denke ich auch an diese Schusswaffen mit eltroschockern dran!
Selbstverteidigung kennt der Gesetztgeber so auch nicht und ist sehr schwer auszulegen!
1. Aussage gegen Aussage steht und derjenige der Waffen benutzt, zieht vor der Justiz meistens den kürzeren.
2. Es gibt die Handlung aus Affekt, diese gilt nur wenn du binnen von 3 Sekunden mit Gewalt auf physische Gewalt die dir selber zugefügt wird.

Wenn dann eine Schlägerei zwischen zwei Parteien entsteht kann und es keine Zeugen außer beteiligte gibt, wird in der Regel eingestellt oder beide verurteilt, da man nicht nachweisen kann wer angefangen hat (Aussage gegen Aussage führt zu In dubio pro reo) und das ist halt sau schwer.
Nen Kumpel von mir wurde das Geischt zertrümmert weil er an einer Bushaltestelle stand und was hat der Täter bekommen, nichts, konnte nicht indentifiziert werden und Aussage stand leider gegen Aussage!

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Jessica with Love
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PostPosted: 29.10.2008 02:19 Reply with quoteBack to top

Jetzt mach mal keinen aufstand, nur weil er laut und euch beleidigt hat. Musst du hier keine Waffen kaufen.

Wenn jeder so denken würde, hätten wir bald so Verhältnisse wie in den U.S.A. *LOL*

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enia77
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PostPosted: 29.10.2008 14:28 Reply with quoteBack to top

Hey Leute,da wir gerade beim Thema Gewalt und Gesetz sind,würd mich eure Meinung zu folgendem intressieren.

Eine Kollegin von mir (AE,ein Kind) betreut aus Gefälligkeit den neuzugezogenen Nachbarn das dreimonate alte Baby.Die Mutter muss dreimal die Woche um 16.00m Uhr auf den Bus.Ihr Freund arbeitet bis 18.00 Uhr und soll dann das Baby abholen.
Beim ersten Mal kommt er erst um 21.30 Uhr und das ohne sich vorher bei ihr zu melden.Das allein find ich persönlich schon eine Frechheit,aber es kommt noch besser.
Er sieht,dass beide Kinder schlafen und fängt an die Hose aufzumachen.Meint zu meiner Kollegin;sie habe ja sicher schon lange keinen Mann mehr gehabt und seine Frau sei im Moment einfach zu müde.Meine Kollegin sagt ihm die Meinung und wirft ihn hinaus.Er bittet sie noch nichts seiner Freundin zu sagen.
Sie fragt mich was sie tun soll.Ich sag ihr;sag der Mutter doch irgendein Grund weswegen du die Kleine doch nicht nehmen kannst,falls er ers wieder versucht.
Der Typ kann es aber einfach nicht lassen und drum sagt sie der Mutter,so naiv oder so dumm wie sie halt ist,die Wahrheit.
Der Typ streitet natürlich alles ab..klar würd ich an seiner Stelle ja auch tun..
Die Mutter schickt ihr SMS wie krank das sie sei und das sie es bestimmt nicht schaffe ihre Familie auseinander zu bringen.
Nun betreut letzten Freitag eine gute Freundin der Beiden das Kind.Sie klopft an der Tür meiner Kollegin.Diese macht ahnungslos die Tür auf und wird aufs übelste beschimpft.Sie versucht die Frau aus der Tür zu schieben.Diese beginnt aber nun auf meine Bekannte und ihren Hund einzuschlagen.Sie meint noch;wenn mich dein Hund beisst,dann bist du ihn los.
Es kommt wie es kommen muss und der Hund schnappt (nicht beisst) der Anderen ins Bein.Diese tickt nun völlig aus,droht mit einer Anklage und schlägt noch heftiger auf meine Kollegin ein.Sie habe es nur geschafft ihr ne einzige Ohrfeige zu geben.
Danach ruft sie mich aufgelöst an;sagt ihr tue der Kopf weh,sie habe blaue Flecken an den Armen und was sie nun machen soll.
Ich rate ihr dringend die Polizei zu informieren und zu einem Arzt zu gehen.
Der Arzt machte folgenden Befund:Hirnerschütterung,x Prellungen,Haut weg von den Nägeln der Anderen,Würgemale am Hals.Sie muss nun eine Halskrause tragen und starke Medikamente nehmen.
Die Anderen klopfen Abends trotz der Ermahnung der Polizei an der Tür und ziehen an der Klinke.
Trotzdem und das versteh ich nicht,will sie die nicht anzeigen nein Sie wolle einfach nur ihre Ruhe haben und nichts mehr mit denen zu tun haben.Sie hat einfach Angst.Den die Anderen sind zu viert und sie allein.Und wem wir man da eher glauben.Ich aber finde ihre Verletzungen (selbst wenn die Anderen behaupten sie habe das alles erfunden) sprechen doch für sich.Laut Polizei hätte der Hund sogar zubeissen dürfen;dass ist nämlich Hausfriedensbruch und Körperverletzung.

@Markus,wenn man solche Sachen mitkriegt fragt man sich,warum man sich wegen einer blokierten Auffahrt und dummen Geschwätz dermassen aufregen kann.

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Markus
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PostPosted: 29.10.2008 16:21 Reply with quoteBack to top

Ich würde deiner Freundin raten sich Pfefferspray zu besorgen, und das nächste mal den Hund beisen zu lassen weil es wie Polizei schon sagte Hausfriedensbruch ist!
Hier hab ich meine Sachen bestellt gehabt.
http://www.kh-security.de/shop/index.php

Anzeige würde ich aufjedenfall machen aber wenn sie es nicht macht ist sie selber Schuld wenn was passiert.

Die Freundin von meiner Schwester hat ähnliche Probleme. Sie wird immer wieder von einer Zigeunerin angemacht und von ihr und deren Freundinen zusammengeschlagen. Das letzte mal so schwer das die eine Gehirnerschütterung und Blatzwunde hatte. Sie zeigt diese aber aus Angst nicht an! Was ich nicht verstehen kann und will. Was ich aber schlimmer find das es in der Öffentlichkeit passiert ist und keiner geholfen hat sondern nur dumm zugeschaut hat.


Ich sag dir warum ich mich so aufregen kann! Wegen der Dreißtigkeit der Aussagen dieses Typen.

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kwirk
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PostPosted: 29.10.2008 17:55 Reply with quoteBack to top

Das Anziegen bringt sowieso nichts die geben sich beide nen Alibi und damit steht deine Schwester dumm da. Enia kann ich nichts sage weil ich die Rechtslage in der Schweiz nicht kenne ich hätte deiner Freundin aber empfohlen den Typen wegen sexueller Belästigung anzuzeigen, das ist meistens sehr viel wirksamer als so rumgezehter wenn er dann nämlich noch rumnervt dann erhöht sich die Anzahl der STraftaten!

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enia77
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PostPosted: 29.10.2008 18:52 Reply with quoteBack to top

gruebel nix weiss also erstens hanb ich nichts von meiner Schwester geschrieben und zweitens,versteh ich folgenden Satz von dir nicht
Quote:
aber empfohlen den Typen wegen sexueller Belästigung anzuzeigen, das ist meistens sehr viel wirksamer als so rumgezehter wenn er dann nämlich noch rumnervt dann erhöht sich die Anzahl der STraftaten!

Sie will ja keine Anzeige machen,weil er das eh abstreiten wird und die anderen werden nvermutlich sagen was für ein toller Typ er ist

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Markus
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PostPosted: 29.10.2008 19:07 Reply with quoteBack to top

und jetzt? der angezeige wird nachgegangen und dem opfer wird meist mehr glauben geschenkt.

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PostPosted: 30.10.2008 01:13 Reply with quoteBack to top

Man Man Man

:boing:

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enia77
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PostPosted: 30.10.2008 08:49 Reply with quoteBack to top

Markus wrote:
und jetzt? der angezeige wird nachgegangen und dem opfer wird meist mehr glauben geschenkt.

Betonung liegt auf meist..du kennst sie nicht..sie ist ein ganz spezieller Fall..sie zieht den Aerger an wie ein Magnet und zieht dann meist auch noch den Kürzeren

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kwirk
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PostPosted: 30.10.2008 14:52 Reply with quoteBack to top

Allein die Anzeige macht schon Angst und wenn er sich dann noch entsprechend schlecht vor Gericht verhält zieht er definitiv den kürzeren es geht nicht immernur ums verfahren sondern auch um das Zeichen!

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PostPosted: 30.10.2008 15:55 Reply with quoteBack to top

kwirk wrote:
Das Anziegen bringt sowieso nichts die geben sich beide nen Alibi und damit steht deine Schwester dumm da....



kwirk wrote:
Allein die Anzeige macht schon Angst und wenn er sich dann noch entsprechend schlecht vor Gericht verhält zieht er definitiv den kürzeren es geht nicht immernur ums verfahren sondern auch um das Zeichen!


Sieht noch jemand einen Wiederspruch hier?


Oder hab ich da was falsch verstanden ? rolleyes

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Markus
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PostPosted: 30.10.2008 18:30 Reply with quoteBack to top

lol ja ist einer! aber schön das er seine meinung ändern kann biggrin

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$horty
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PostPosted: 30.10.2008 19:16 Reply with quoteBack to top

und das so schnell tongue happy

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kwirk
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PostPosted: 31.10.2008 10:45 Reply with quoteBack to top

Das eine ist bei Körperverletzung. Bei sexueller Belästigung ist das im Prinzip dasselbe das vor Gericht nichts rumkommt, aber man hat einen gewissen Ruf weg und der bleibt selbst bei einem Freispruch erhalten.
Und seid ganz ehrlich sexuelle Übergriffe egal ob sie nun nachgewiesen werden oder nicht, haben einen irgendwie eine stärke Präsens als ne Schlägerei, selbst wenn einer dabei fast getötet wurde!
Nur wenn man Zitate immer aus dem Zusammenhang reißt kann man jemanden ganz schnell nen Widerspruch in seinen Aussagen anhängen.

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Markus
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PostPosted: 31.10.2008 11:58 Reply with quoteBack to top

das ist genau dass was anwälte machen, lol

kwirk wrote:

Nur wenn man Zitate immer aus dem Zusammenhang reißt kann man jemanden ganz schnell nen Widerspruch in seinen Aussagen anhängen.

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$horty
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PostPosted: 31.10.2008 17:02 Reply with quoteBack to top

Dann sollte man es so schreiben das der Zusammenhang deutlich erkennbar bleibt rolleyes

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